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B. Zur Biowaffenkonferenz in Genf
Hintergründe zur Konferenz und der Ärger
der EU-Minister über die Haltung der USA
(1) Die Biowaffen-Konvention wurde 1972 unterzeichnet und trat
1975 in Kraft. Da es sich bei den Biowaffen um eine einzigartige Waffengattung
handelt (deren zerstörerische Wirkung nicht einzugrenzen ist, da die
lebenden Organismen sich in Raum und Zeit fortpflanzen), gab es eine fast
einmütige Unterstützung aller Länder hinsichtlich der Ächtung
dieser Waffen. Insgesamt haben 143 Staaten die Konvention ratifiziert (Stand:
Mai 2001); ihr offizieller Name ist Biological and Toxin Weapons Convention
- BTWC.
(2) Von besonderer Bedeutung sind daran anschließend die
sogenannten
Überprüfungskonferenzen. Gerade auf diesen Konferenzen sollen
u.a. auch „Schlupflöcher“ in der Konvention geschlossen und die rasanten
Veränderungen in den Bio-Wissenschaften berücksichtigt werden,
die die Entwicklung biologischer Waffen zunehmend einfacher machen.
Eine Überprüfungskonferenz fand im Nov.2001 in Genf statt.
Es war die 5.Vertragsstaatenkonferenz der BTWC, die bislang ungelöste
Kernpunkte der Konvention wie rechtlich bindende Verifikationsmaßnahmen
behandeln sollte sowie die Themen Exportkontrolle und Handel.
Gerade bei den sogenannten „Verifikationsmaßnahmen“ gab es bei
den Vorbereitungstreffen der Ad Hoc Gruppe große Probleme durch die
Haltung der USA. Das heißt, die USA möchten eine Überprüfung
der anderen Länder, lehnen es aber ab, selber überprüft
zu werden, da sie wirtschaftliche Nachteile befürchten. Ähnlich
wie beim ICC wird hier mit zweierlei Maß gemessen: die anderen Länder
sollen sich an internationale Regeln halten, ohne daß die USA sich
aber selber verpflichten zu wollen. Angesichts der hohen Gefährlichkeit
dieser Waffen ist das schon ein Problem.
„Der lange Schatten der USA: Die Unnachgiebigkeit der US-Regierung hat
eine einheitliche starke Position der westlichen Gruppe in Genf verhindert.
Tatsächlich ist die EU-Position, die vor fünf Jahren mit einer
Reihe von Maßnahmen für ein sehr starkes Protokoll gestartet
war, unter dem Einfluß der USA extrem verwässert worden. Die
USA stellen sich vor allem gegen die obligatorischen Besuche bei zufällig
gemeldeten Einrichtungen ausgewählten Laboren. Zu den Kräften
in den USA, die diese Position stützen, gehören die
Nationalen Laboratorien - die offensichtlich keine Kontrollbesuche
in ihren Laboren der B-Waffen Schutzforschung dulden wollen - sowie das
Handelsministerium. Im Mai 1999 hat der frühere US Handelsminister
William Daley Besuche mit der Begründung abgelehnt, dass sie „keinen
Nutzen für die nationale Sicherheit bieten“ würden. Außerdem
bearbeitet der Verband der pharmazeutischen Industrie in den USA (PhRMA)
die US-Regierung. Er fordert sehr eingeschränkte Meldeauflagen und
stellt sich gegen obligatorische Besuche.“ (Aus: The sunshine project:
Die Biowaffen-Konvention und die Verhandlungen für ein Verifikationsprotokoll
(Hintergrundpapier Nr.2, April 2001)
(3) Zum Scheitern der Konferenz
Die Konferenz der Vertragsstaaten zur Biowaffen- Konvention ist gescheitert
(im November/ Dezember 2001). Trotz der Milzbrand- Attentate und der
zunehmenden Gefahr des Einsatzes von Biowaffen auch durch Terrorgruppen
haben die USA die Konferenz verlassen, so daß eine Einigung über
wichtige Verhandlungspunkte nicht möglich war. Konkret wurde nun beschlossen,
daß die Verhandlungen ein Jahr ausgesetzt und im Nov/Dez.2002 wieder
aufgenommen werden.Es bleibt zu hoffen, daß die USA dann einlenken
werden, damit die Herstellung und Erforschung biologischer Waffen unterbunden
bzw. eingegrenzt wird.
Die Erwartungen, die an die Konferenz geknüpft wurden, sind etwa
folgende:
„Die Einigung auf ein schwaches Protokoll oder ein komplettes Scheitern
der Verhandlungen hätte einen fatalen Effekt auf die Kontrolle von
biologischen Waffen. Der internationale Konsens gegen Biowaffen würde
stark geschwächt werden. Angesichts der steigenden B-Waffen-Gefahr
darf das jetzt nicht passieren. Alle Regierungen sollten jede nur mögliche
Anstrengung unternehmen, um einen Konsens für ein starkes und faires
Protokoll zu erzielen, das zumindest die folgenden Punkte enthält:
- Umfangreiche Kriterien zur Meldung von Einrichtungen
- Obligatorische Besuche, die zufällig aus allen gemeldeten Einrichtungen
ausgewählt werden
- Klärungsprozesse, einschließlich obligatorischer Besuche
- Ermittlungen, die schnell und einfach zu starten sind
- Aufbau eines umfassenden Export-Meldesystems“
(aus: Hintergrundpapier Nr.2, The sunshine project, s.o.)
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