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Anbei der Text eines Faltblattes von amnesty international
zum Internationalen Strafgerichtshof.
Für Wahrheit und Gerechtigkeit - gegen Straflosigkeit
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) und das Weltrechtsprinzip
(amnesty international, Mai 2001)
Mit der Verabschiedung des Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof
am 17.Juli 1998 in Rom hat die internationale Staatengemeinschaft das Weltrechtsprinzip
für schwere Menschenrechtsverletzungen endgültig anerkannt. Das
Statut soll gewährleisten, dass solche Menschenrechtsverbrechen weltweit
geahndet werden, und belegt, dass der Schutz der Menschenrechte Angelegenheit
der internationalen Staatengemeinschaft ist und nicht nur die eines einzelnen
Staates.
Notwendigkeit der internationalen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen
Traditionell liegt die Verantwortung für die Strafverfolgung von
Verbrechen wie „ethnischen Säuberungen“, Folter oder systematischen
Vergewaltigungen bei den Staaten, in denen die Taten verübt wurden
(sogenanntes Territorialprinzip) oder deren Staatsangehörige als Täter
oder Opfer beteiligt waren (sogenanntes Personalprinzip). Oftmals werden
schwere Menschenrechtsverletzungen aber nicht geahndet, weil das Rechtssystem
nach einem Konflikt zusammengebrochen ist oder nicht funktionieren soll,
da die Machthaber eine strafrechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit verhindern
wollen. Das Völkerrecht eröffnet zwei Wege, um Täter zur
Verantwortung zu ziehen: Zum einen die Strafverfolgung auf internationaler
Ebene durch internationale Strafgerichtshöfe, zum anderen die Strafverfolgung
durch Drittstaaten.
Der Internationale Strafgerichtshof - Die Hoffnung im Einsatz gegen
Straflosigkeit
Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court -
ICC) soll dazu beitragen, den Teufelskreis der Gewalt zu durchbrechen und
den Opfern und ihren Hinterbliebenen ein wenig Genugtuung zu verschaffen.
Er wird nach der Einleitung von Strafverfahren durch einzelne Staaten,
den UN- Sicherheitsrat oder den unabhängigen Ankläger zuständig
sein für
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Folter, „Verschwindenlassen“
oder Vergewaltigungen
- schwere Kriegsverbrechen, wie „ethnische Säuberungen“ oder Erschießung
von Zivilisten.
Im Unterschied zu anderen Menschenrechtsverträgen
können durch den ICC einzelne Täter strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden. Dies ist wichtig, denn so kann sich ein Minister, Polizeichef
oder Militärkommandant nicht hinter dem abstrakten Gebilde des Staates
verstecken. Die Individualisierung der Verantwortung trägt zur Abschreckung
bei, da die Peiniger nicht länger davon ausgehen können, dass
ihre Taten ungesühnt bleiben. Milosevic, der sich vor dem speziell
für Jugoslawien eingerichteten Strafgericht der Vereinten Nationen
verantworten soll, wird ein Lied davon singen können. Wichtig auch:
der ICC kann nur Haftstrafen verhängen, die Todesstrafe ist ausgeschlossen!
Noch gibt es den ICC nicht, denn dazu müssen mindestens 60 Staaten
dem Statut von Rom beitreten. Im Mai 2001 waren es etwa 30, im Dezember
2001 etwa 43, daher lohnt es sich, möglichst viele Staaten zum
Beitritt zu bewegen. Erst dann kann der ICC mit seiner bedeutenden Arbeit
beginnen. Amnesty international setzt sich z.B.dafür ein, dass dies
spätestens 2002 der Fall ist.
Strafverfolgung in Drittstaaten nach dem Weltrechtsprinzip
Die Strafverfolgung durch Drittstaaten ist völkerrechtlich immer
dann möglich, wenn sich ein Staat auf das Weltrechtsprinzip stützen
kann. Das Prinzip besagt, dass jeder Staat schwere Menschenrechtsverletzungen
auch dann verfolgen kann, wenn sie außerhalb seines Staatsgebietes
begangen wurden und weder Täter noch Opfer die Staatsangehörigkeit
des betreffenden Staates besitzen (z.B. Verfahren in Belgien wegen Völkermords
an Tutsi gegen Täter aus Ruanda). Es wurde erstmals nach Ende des
Zweiten Weltkriegs durch die Militärtribunale von Nürnberg und
Tokio angewandt, um Kriegsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen.
Seither hat es sich im internationalen Recht verfestigt und ist anerkannt
für Völkermord, zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen. Viele Staaten haben es in ihren nationalen Strafgesetzen
verankert. In der Praxis ist es entgegen der Forderung von amnesty international
bisher kaum zur Anwendung gelangt.
Hintergrundinformationen zum Internationalen Strafgerichtshof
(International Criminal Court - ICC)
Der ICC hat in der gegenwärtigen Situation eine besondere Stellung,
da hier eine internationale Gerichtsbarkeit eingeführt werden soll.,die
auf dem Weltrechtsprinzip aufbaut und insbesondere Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und schwere Kriegsverbrechen ahnden soll, wie
zum Beispiel das UN- Kriegsverbrechertribunal in Den Haag .
Voraussichtlich wird der ICC im Jahr 2002 seine Arbeit aufnehmen, wenn
insgesamt 60 Staaten dem Statut von Rom vom 17.Juli 1998 beigetreten
sind. Inzwischen haben mehrere EU-Staaten, darunter auch Deutschland, den
Vertrag ratifiziert.
Ein besonderes Problem ergab sich zur Zeit durch die Haltung der USA,
die das Statut nicht ratifizieren wollten. Zudem gab es einen Antrag im
Senat, der u.a.Sanktionen gegen Staaten vorsieht, die das Statut von Rom
ratifizieren.
Dieser Antrag des ASPA schien längere Zeit keine Aussicht auf
Erfolg für eine Mehrheit im US-Senat zu haben; er ist jedoch schließlich
im Dez.2002 dort angenommen worden. Fast am selben Tag verließen
die USA die Genfer Biowaffen-Konferenz und kündigten einige Tage später
den ABM- Vertrag mit Russland.
Für die internationale Ebene stellt sich nun eine neue Situation,
da zur Zeit wichtige Vertragswerke blockiert oder gekündigt sind.
Das gilt insbesondere für die internationale Strafverfolgung bei Völkermord,
schweren Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Neben anderen Gruppen setzt sich auch amnesty international dafür
ein, daß die USA das Weltrechtsprinzip akzeptieren und das Statut
von Rom ratifizieren. Der Grund für die USA, dies nicht zu tun, ist,
daß keine US-Bürger vor ein internationales Strafgericht
gestellt werden sollen, auch wenn sie schwere Kriegsverbrechen begangen
haben. Dies ist jedoch mit internationalem Völkerrecht nicht zu vereinbaren.
Auch eine mögliche Einsetzung von Militärtribunalen ist nicht
akzeptabel und stößt selbst innerhalb der USA auf Widerstand.
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