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Da es eine Angelegenheit ist, die nicht sehr einfach
ist, hier einige Hinweise zum Internationalen Strafgerichtshof - insbesondere
auch deswegen, weil die USA dies Vertragswerk nicht ratifizieren möchten
und sogar Sanktionen gegen Staaten vorsehen, die nicht der Nato angehören
und den Vertrag unterzeichnen.
A. Zum Internationalen Strafgerichtshof
(International Criminal Court - ICC)
Hintergründe zum ICC und ein umstrittener Antrag im US-Senat
Hier scheint es sich - vordergründig - um ein eher normales internationales
Vertragswerk zu handeln, da es auch nicht so sehr im öffentlichen
Bewußtsein ist.
Das ist aber nicht der Fall! Mit der Einrichtung eines Internationalen
Strafgerichtshofes soll in einmaliger Weise international anerkanntes Völkerrecht
umgesetzt werden, wobei international anerkannte Menschenrechtsstandards
einbezogen werden. Die Grundlagen dafür sind im Statut von Rom (am
17.Juli 1998) geschaffen worden.
Damit das Statut von Rom und damit das „Weltrechtsprinzip“ institutionell
umgesetzt wird, soll ein Internationaler Strafgerichtshof eingerichtet
werden, der insbesondere drei Vergehen ahndet:
-Völkermord
-Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie z.B. Folter
-schwere Kriegsverbrechen (Erschießung von Zivilisten, „ethnische
Säuberungen“
Bisher gab es dafür nur einige speziell eingerichtete Tribunale
(wie z.B. das UN-Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag für Jugoslawien
und einige andere).
Nun soll weltweit ein Weltrechtsprinzip eingeführt werden, das
vor allem sogen. Straflosigkeit verhindern soll, d.h. dass jetzt Täter
bei Kriegsverbrechen, Folterungen, „Verschwindenlassen“ usw. jetzt auch
zur Rechenschaft gezogen werden können. Das war in der Vergangenheit
kaum der Fall, da oft z.B. spätere Amnestiegesetze Strafverfolgungen
oder Verurteilungen verhindert haben. Ganz besonders deutlich war das insbesondere
bei den Militärdiktaturen in Lateinamerika.
Damit dies geschehen kann, soll der ICC eingerichtet werden. Dazu müssen
60 Staaten das Statut von Rom ratifizieren. Bisher haben es ca. 45 Staaten
ratifiziert (darunter auch Deutschland und zahlreiche andere EU-Staaten;
Stand: Januar 2002).
Die USA lehnen jedoch die Ratifizierung ab. Und noch ungewöhnlicher
ist ein Antrag im US-Senat, der Sanktionen gegen Staaten vorsieht, die
den Vertrag ratifizieren. Dieser Antrag wurde von einem Ausschuß
des US-Senates entwickelt. Mehrfach wurde seit Sommer 2001 versucht, diesen
Antrag im US-Senat durchzubringen, was jedoch nicht gelang.
Dann geschah das Unglaubliche. Der Antag des ASPA wurde im Dezember
im Senat mit einer Mehrheit angenommen (auch Präsident Bush hatte
diesen Antrag unterstützt; eine Mail gibt das wieder: BUSH SUPPORTS
ASPA).
Damit weigern sich die USA zunächst, internationales Völkerrecht
anzuerkennen, da sie es ablehnen, dass auch US-Büger, wenn sie Kriegsverbrechen
begangen haben, vor ein internationales Gericht gestellt werden können.
Andererseits möchten sie, daß Kriegsverbrecher aus anderen Ländern
von einem internationalen Tribunal zur Rechenschaft gezogen werden.
Sicherlich ist interessant, die weitere Entwicklung zu verfolgen. Allerdings
wäre es wünschenswert, wenn sich die USA auch an allgemeines
Völkerrecht halten (und nicht z.B. eigene Militärgerichte einführen,
die nicht mehr den herkömmlichen Menschenrechtsstandards für
faire Verfahren entsprechen- wie es bald nach dem 11.Sept. geschehen ist.
Siehe dazu auch nähere Kommentare von amnesty international).
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